Zeugnis

Das Arbeitsverhältnis ist beendet, durch arbeitgeberseitige oder arbeitnehmerseitige Kündigung oder aufgrund einer Befristung. Für künftige Bewerbungen ist ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis von hoher Relevanz.

Als Arbeitnehmer/in haben Sie Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen ein solches nicht ausstellen möchte oder Sie mit ihrer Beurteilung nicht zufrieden sind, können wir ihren Anspruch auf Erteilung oder Berichtigung des Zeugnisses außergerichtlich oder notfalls gerichtlich einfordern.