Ihr Arbeitgeber möchte Sie an einen anderen Ort versetzen oder Ihnen eine andere Tätigkeit zuweisen?
Sind in Ihrem Arbeitsvertrag der Arbeitsort sowie der Inhalt Ihrer Arbeit verbindlich geregelt, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohne Ihre Zustimmung einfach versetzen.
Vielfach ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zwar ein sogenannter Versetzungsvorbehalt vereinbart, wonach der Arbeitgeber den Beschäftigten auch eine andere gleichwertige zumutbare Tätigkeit oder einen anderen Arbeitsort zuweisen kann. Solche Vertragsklauseln sind jedoch oftmals unwirksam oder die Interessen und Belange der Beschäftigten sind nicht angemessen berücksichtigt worden.
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, bedarf es für eine Versetzung zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates hierzu.
Eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Versetzung kann sich daher lohnen.
Für eine Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- bisherige schriftliche Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich der Versetzung