Verteidigung bei Tötungsdelikten: Mord und Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge

Tötungshandlungen werden ganz überwiegend im sozialen Nahfeld begangen. Es besteht dann eine besondere und nicht austauschbare Beziehung zwischen den Beteiligten, die oftmals ambivalent ist. Und auch wenn sich die Beteiligten vorher nicht gekannt haben, führt häufig eine besondere Dynamik zur Tat. Die von langer Hand geplante Tat gegen ein Zufallsopfer ist in der strafrechtlichen Praxis nur selten zu verteidigen.

Aber alle Taten, die zur Verurteilung führen, haben eines gleich: Im Falle des Schuldspruchs wegen eines Tötungsdeliktes muss der Beschuldigte mit einer dauerhaften Beeinträchtigung oder Zerstörung seiner gesamten sozialen Existenz rechnen. Der Mord sieht zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor, der Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren und in besonders schweren Fällen gleichfalls mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Bei Tötungsdelikten gibt es keine Routine, weder für die Strafverfolgungsbehörden, noch für den Verteidiger. Polizei und Staatsanwaltschaften stehen oft unter einem erheblichen Erfolgsdruck. Dieser hat erfahrungsgemäß einen besonderen Aussagedruck auf den Verdächtigen zur Folge.

Auch bei schwersten Tatvorwürfen ist es Aufgabe des Verteidigers, den Beschuldigten zu schützen. Zunächst einmal und in aller Regel dadurch, dass der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und diesem Druck standhält. Das frühe Geständnis führt oftmals zur Annahme der Erfüllung des Tatbestandes des Mordes und damit zur lebenslangen Freiheitsstrafe.

Verteidigung in Kapitalstrafsachen setzt rechtsmedizinisches, kriminalistisches und psychiatrisches Fachwissen voraus. Verteidigung muss die Beweislage hinterfragen, aber oftmals auch selber aufklären, um Beweiserhebungen durch Zeugen, Sachverständige und Augenschein vorzubereiten.

Wir sind uns als Verteidiger dieser hohen Verantwortung bewusst.

Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.

 

Berichterstattung

 

Badische Zeitung v. 8.11.2024

Justiz – Prozess um zerstückelte Leiche von Rickenbach: Ein ungewöhnlicher Deal und viele offene Fragen

Ein 38 Jahre alter Flüchtling wird per Kopfschuss getötet. Der geständige Angeklagte soll nun maximal sieben Jahre ins Gefängnis. Das ist Teil einer ungewöhnlichen Absprache mit dem Gericht. Juristen wundern sich über das Verfahren.

(…) „In der Strafprozessordnung ist die Verständigung in Gerichtsverfahren klar geregelt. Voraussetzung dafür ist ein Geständnis des Angeklagten, so dass das Gericht nicht mehr von der Unschuldsvermutung ausgeht. Deals werden aus Gründen der „Verfahrensökonomie“ geschlossen, um das Verfahren abzukürzen, wenn das Ziel, eine Verurteilung innerhalb eines vereinbarten Strafrahmens, bereits feststeht. Es gibt sie überwiegend in Prozessen wegen Betäubungsmittel-, Wirtschafts- oder Steuerkriminalität. Aber: „Bei Tötungsdelikten ist es sehr unüblich, Deals zu machen“, sagt Strafverteidiger Wennekers. Denn das besonders hohe Rechtsgut – ein menschliches Leben wurde ausgelöscht – gebiete eine vollständige Aufklärung von Amts wegen. Ein Deal sei in Strafverfahren per se nicht verkehrt, sagt Wennekers, es sei aber „ein Instrumentarium“, das mehr der Verfahrensvereinfachung und nicht der vollständigen Aufklärung diene. (…)“

 

Badische Zeitung v. 08.08.2023

Landgericht
Lebenslange Haft und mögliche Sicherungsverwahrung für Mord an 31-Jährigem in Freiburg

„Wegen der Ermordung des neuen Lebenspartners seiner Ex-Freundin ist ein 30-jähriger Freiburger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete außerdem an, eine Sicherungsverwahrung zu prüfen.

(…) „Verteidiger Wennekers kündigte an, Revision einzulegen.“

 

Badische Zeitung v. 22.07.2023:

Landgericht Freiburg
Am Ende: Warum eine Seniorin aus dem Breisgau-Hochschwarzwald ihren Mann tötete Der Sachverhalt ist klar: Eine 83 Jahre alte Frau hat ihren 88-jährigen Mann getötet. Und doch ist es ein Prozess, der, so der Richter am Freiburger Landgericht, das Strafrecht an seine Grenzen bringt. (…) Auch das Gericht ließ der Prozess nicht kalt. „Es ist tragisch, tieftraurig, es ist ein Verfahren, das betroffen macht“, sagte Jens Janssen, der Verteidiger der Angeklagten, in seinem Plädoyer. Und es zeige die Auswirkungen des Pflegenotstands.

 

SWR Aktuell v. 19.07.2023: https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/sendung-18-00-uhr-vom-19-7-2023/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE4OTE5Nzk

 

Badische Zeitung v. 10.07.2023:

Tötungsdelikt
Mann wegen Messerstichen im Freiburger Westen vor Gericht

(…) Verteidiger Jens Janssen kündigte an, der Angeklagte werde beim nächsten Prozesstag am 17. Juli Fragen des Gerichts zu seiner Person und weitere Fragen beantworten, zudem werde er eine umfangreiche Erklärung des Angeklagten verlesen. Außerdem deutete Janssen an, in welche Richtung seine Verteidigung gehen könnte. Der Angeklagte habe schwere Schuld auf sich genommen, aber es dränge sich durchaus auf, darüber zu streiten, ob hier die Bestandteile für den Straftatbestand des Mordes vorlägen.

 

Badische Zeitung v. 21.08.2022

Warum ein freigesprochener Mann doch noch wegen Mordes verurteilt werden könnte

„(…) Dass Bundespräsident Steinmeier ebenso wie viele Juristen Bauchschmerzen wegen des Absatzes hat, hat unter anderem mit Bedenken zu tun, ob der Paragraf verfassungskonform ist. „Wenn man sich das Grundgesetz anschaut, dann ist der Wortlaut eindeutig“, kritisiert Strafrechtler Janssen. Zudem fürchtet er, dass es bald nicht mehr nur um Mord gehen werde, sondern auch um Tatbestände wie Vergewaltigung oder Totschlag.(…) „

 

Badische Zeitung v. 19.08.2022:

Im Prozess um die Messerattacke auf ein Eichstetter Ehepaar wurden jetzt die Plädoyers gehalten. Die Anklage fordert neun Jahre Haft, die Verteidigung die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

(…) Verteidiger Jan-Carl Janssen erklärte, die Persönlichkeit des Angeklagten und seine auffällige Verhaltensweise um die Tat herum seien zu berücksichtigen. Er beantragte für den Mandanten die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, da ein Zusammenhang zwischen der Drogensucht und den Taten bestehe. (…)

 

Badische Zeitung v. 18.05.2020:

Prozess in Freiburg- Lörracher Tötungsdelikt: Das Motiv des Täter bleibt ungewiss 

„Die Beweisaufnahme im Fall des Lörracher Tötungsdelikts ist beendet. Am Mittwoch wird das Urteil verkündet. Dann endet ein Prozess, bei dem nicht alle Fragen beantwortet werden können. (…) Verteidiger Jens Janssen spricht sich ebenfalls für die Unterbringung in einer Klinik aus. Es gebe weder eine Planung der Tat noch ein Motiv.“

 

Badische Zeitung v. 15.05.2020:

Landgericht Freiburg – Prozess über getötete Frau in Lörrach: Beschuldigter kann sich nicht erinnern

„(…) Seit Freitag verhandelt das Schwurgericht in Freiburg das Lörracher Tötungsdelikt vom 8. Dezember, bei dem eine Frau erstochen wurde. Bei dem Prozess handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Sicherungsverfahren. (…) Der Blick des Beschuldigten ist stets gesenkt, er reagiert fast nur auf die Worte der Vorsitzenden Richterin des Schwurgerichts, Eva Kleine-Cosack und die seines Verteidigers Jens Janssen.“

 

Badische Zeitung, Berichterstattung v. 21. Dezember 2018

Ehemann erschlägt in Herdern seine Frau: Fast sieben Jahre Haft