Zum neuen Jahr erfolgte die Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025. In dieser hat das OLG Düsseldorf in Folge der leichten Erhöhung des Mindestunterhalts lediglich eine leichte Anpassung an den Bedarfssätzen vorgenommen.
Die Bedarfssätze werden für das Jahr 2025 deutlich geringer erhöht, als dies im Vorjahr der Fall war. So werden z.B. die Beiträge der 1. Altersstufe nur um 2 € (Vorjahr: 43 €) angehoben.
Eine Änderung der Selbstbehalte erfolgte nicht. Auch hier gab es im Vorjahr eine deutliche Erhöhung als Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, ist hingegen deutlich von 930 auf 990 Euro gestiegen. Dieser war aber im Vorjahr, anders als die damals stark gestiegenen Bedarfssätze für die jüngeren Kinder, gleich geblieben.
Ab dem 01.01.2025 sind die Änderungen beim Unterhalt zu berücksichtigen.
Die ab dem 01.01.2025 gültige Düsseldorfer Tabelle finden sie hier.
Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen der Änderung auf eine Unterhaltspflicht oder generell zum Unterhalt haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Für Rückfragen zum Familienrecht stehen Ihnen die Anwältinnen Tina Wienecke, Anne Pult, Juliane Rosen, und Rechtsanwalt Floris Bittlinger gerne zur Verfügung.