Neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024
Zum neuen Jahr erfolgte die Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024, in der die Mindestunterhaltsverordnung umgesetzt wurde.
Hinsichtlich der Bemessung des Bedarfs wurde der Anstieg der Lebenshaltungskosten berücksichtigt, was zu der erwarteten Erhöhung der Tabellenbeträge um ca. 10% gegenüber dem Jahr 2023 geführt hat.
Auch die sogenannten Selbstbehalte, d.h. der Betrag, welcher dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben soll, wurden erhöht. So liegt der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei einer Unterhaltspflicht für privilegierte (also i.d.R. minderjährige) Kinder nun bei 1.450 € (Erhöhung um 80 €).
Diese Änderungen sind beim Unterhalt ab dem 01.01.2024 zu berücksichtigen.
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Die ab dem 01.01.2024 gültige Düsseldorfer Tabelle finden sie hier.
Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen der Änderung auf eine Unterhaltspflicht oder generell zum Unterhalt haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Für Rückfragen zum Familienrecht stehen Ihnen die Anwältinnen Tina Wienecke, Juliane Rosen, Isabel Blumberger, und Rechtsanwalt Floris Bittlinger gerne zur Verfügung.