Mit Urteil vom 30.03.2022 hat das Amtsgericht – Schöffengericht – Villingen-Schwennigen den Mandanten von Rechtsanwalt Wennekers für das Handeltreiben mit nicht geringen Mengen Marihuana und Kokain (insgesamt 4 Kilogramm Marihuana und 25 Gramm Kokain) zu der Gesamtstrafe von 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Einbezogen wurde dabei eine frühere Verurteilung zu 1 Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe wegen Handeltreibens mit Marihuana im Kilobereich, Besitz von Amphetamin und LSD und Anbau in einer kleinen Marihuanaplantage.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte vor dem Amtsgericht noch auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten plädiert – hat nun aber in Absprache mit der Verteidigung die Berufung gegenseitig zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Die Beweislage war für die Verteidigung schwierig, da dem Verfahren umfassende Überwachungsmaßnahmen der Kommunikation mit „Encrochat“-Telefonen zugrunde lagen. Dennoch konnte durch aktive Verteidigung zunächst die Untersuchungshaft beendet werden, so dass dem Mandanten die Möglichkeit gegeben war, durch Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit und Beginn einer ambulanten Drogentherapie die für eine Bewährung notwendigen positiven Umstände zu schaffen.
Das Verfahren zeigt, dass auch in Fällen sehr ungünstiger Beweislage durch aktive „Strafmaßverteidigung“ gute Ergebnisse erzielt werden können. Die Beantwortung der Frage, ob das Ziel in einem Freispruch, oder in einem erträglichen Strafmaß liegen soll, ist für jede Strafverteidigung essenziell. Nur mit Erfahrung und Übersicht lässt sich diese Antwort auch in umfangreichen Betäubungsmittelverfahren zügig finden.
Hierfür stehen Ihnen die Strafverteidiger Jens Janssen, Dr. Jan-Carl Janssen und Jan-Georg Wennekers gerne zur Verfügung.