Ihr Arbeitgeber hat Ihnen keinen Lohn ausbezahlt oder eine Gehaltskürzung vorgenommen ohne rechtlichen Grund? Ihr Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Überstunden wurden nicht ausgezahlt?
Durch Prüfung Ihres Arbeitsvertrags gilt es, zu beachtende Ausschlussfristen zu erkennen. Danach erlöschen die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht ordnungsgemäß (meistens schriftlich) innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Diese liegt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten, kann jedoch in Tarifverträgen auch kürzer vereinbart sein.
Melden Sie sich daher rechtzeitig bei uns, damit wir Ihren Anspruch (außer-)gerichtlich für Sie geltend machen können!