Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Schubert

seit 1.1.2018 in Bürogemeinschaft

Profil

  • Rechtsanwalt seit 1976
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1992

Anwaltstätigkeit

Arbeitsrecht

mit den Schwerpunkten

  • betriebliche Altersversorgung und
  • gesamtes Kollektivrecht: Beratung, Vertretung und Schulung von Betriebsräten, Personalräten, Sprecherausschüssen, Mitarbeitervertretungen in außergerichtlichen Verhandlungen, Beschlussverfahren, Einigungsstellen (z.B. Interessenausgleich und Sozialplan u.a.)

Das Magazin „FOCUS“ zählt Rechtsanwalt Schubert im Arbeitsrecht zu den 65 „TOP-Anwälten in Deutschland“ („FOCUS“-Spezial 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018). In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 160.000 Rechtsanwälte/innen zugelassen.

Das Magazin STERN führt uns in der Liste „Die besten Anwaltskanzleien 2020“ im Rechtsgebiet Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer).

Sonstiges

  • Mitherausgeber und Autor von Däubler / Hjort / Schubert / Wolmerath, Handkommentar Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2022, Nomos-Verlag
  • Mitautor von Fortunato/Wollf, Arbeitsschutz und Mitbestimmung von A bis Z – Lexikon, Bund- Verlag 2021
  • Mitautor von  Helm/Bundschuh/Wulff, Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten – aktuelle Fragestellungen in der Pandemie, Nomos 2020
  • zahlreiche weitere Fachveröffentlichungen
  • Dozent im Arbeitsrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg
  • Dozent in der Anwalts- und Betriebsrätefortbildung

Kontakt

Rechtsanwalt Schubert
spricht Englisch, Französisch und Spanisch (Verständigung)

Mail: schubert@hegarhaus.de

Kontakt Sekretariat

Tel. 0761 / 38792-0
Fax: 0761 / 28 00 24

Berufsverständnis

Ganz bewusst habe ich mich für die ausschließliche Vertretung der Arbeitnehmerseite entschieden. Dies entspricht nicht nur meiner sozialpolitischen Position, dass vor allem die Arbeitnehmerseite als strukturell und wirtschaftlich schwächere Seite im Arbeitskonflikt guter juristischer Unterstützung bedarf, um der häufig von großen und z.T. international vernetzten Anwaltskanzleien vertretenen Arbeitgeberseite Paroli bieten zu können. Vielmehr gehe ich auch aufgrund meiner über 30-jährigen Berufserfahrung im Arbeitsrecht davon aus, dass die Mandatswahrnehmung das eine Mal auf der einen und dann wieder auf der anderen Seite es erheblich erschwert, die Rechtspositionen zu den vielen umstrittenen Auslegungsfragen des Arbeitsrechts stringent und glaubwürdig zu vertreten.

Meine klare Ausrichtung – wie auch die der weiteren im Arbeitsrecht tätigen Kolleginnen in unserem Büro,  – ermöglicht zudem eine enge Kooperation auch mit den jeweiligen Betriebsräten, Personalräten etc. – die ich vielfach aus langjähriger Zusammenarbeit gut kenne – und mit den DGB-Gewerkschaften (ich bin selbst Mitglied der Gewerkschaft ver.di). Im Rahmen der bundesweiten Kooperation „ArbeitnehmerAnwälte“ mit derzeit 15 fachlich hochqualifizierten Anwaltsbüros von Kiel bis München (http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de) ist darüber hinaus nicht nur vielfältiger Erfahrungsaustausch in der Arbeitnehmervertretung möglich, sondern auch Koordination und Informationsaustausch z.B. bei bundesweiten Entlassungswellen und gegenüber bundesweiten und internationalen Konzernen. Diese Koordination kommt nicht zuletzt auch Konzern- und Gesamtbetriebsräten und Betriebsräten an den einzelnen Standorten sehr zugute. Zur Schaffung eines EU-weiten Gegengewichts gegen die internationalen Unternehmen und Großkanzleien auf Arbeitgeberseite bin ich zudem im Koordinationskomitee des EU-weiten Netzwerks European Lawyers for Workers (ELW) tätig.

Ich bemühe mich gemeinsam mit meinen ebenfalls im Arbeitsrecht tätigen Kolleginnen  um diesen Anforderungen entsprechende hohe fachliche Qualität unserer Tätigkeit, die sich in Schriftsätzen, Verhandlungen usw. widerspiegelt, sowie in zahlreichen Fachveröffentlichungen und Dozententätigkeiten, auch für AnwältInnen und StudentInnen.