Hat die Neuwahl Einfluss auf die Teillegalisierung von Cannabis? Über die insgesamt begrüßenswerten Neuerungen durch das Konsumcannabisgesetz haben wir hier in der Vergangenheit bereits vielfach berichtet.

Dass die Teillegalisierung von Cannabis von Strafverfolgerseite kritisiert wurde, ist medial immer wieder aufgegriffen worden. Die sehr kontroverse politische Diskussion vor Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes, soll an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Wenn nun nach der Bundestagswahl eine neue Bundesregierung übernimmt, könnte dies auch in Hinblick auf die Teillegalisierung von Haschisch und Marihuana zu Rückschritten führen.

Die CDU/CSU jedenfalls kündigt lauthals in ihrem Wahlprogramm „Kiffen verboten“ (S.37) an:

„Kiffen verboten. Die Ampel ist mit ihrem Cannabis-Gesetz gescheitert. Es begrenzt weder den Konsum, noch drängt es den Schwarzmarkt zurück. Stattdessen erleben wir brutale Bandenkriege. Die Legalisierung dieser Droge nehmen wir deshalb zurück.“

Die Grünen, die SPD und die FDP – die die Legalisierung schließlich herbeigeführt haben – halten wenig überraschend an ihr fest. Die Grünen wollen dabei eine europarechtlliche Grundlage auch für die Abgabe durch Fachgeschäfte schaffen.

Während sich beim BSW zum Thema nichts im Programm findet, steht die Linke nicht nur für die vollständige Legalisierung von Cannabis ein, sondern auch für die Entkriminalisierung aller Drogen.

Dass die AfD die Freigabe rückgängig machen will, ist der Vollständigkeit halber zu erwähnen.

Laut den aktuellen Umfragedaten spricht gegenwärtig nach der Neuwahl einiges für eine CDU-geführte neue Bundesregierung. Ob beispielsweise die SPD in Koalitionsverhandlungen tatsächlich verlässlich zur Legalisierung stehen wird, bleibt abzuwarten.

Nach dem derzeit geltenden Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Umgang mit Cannabisprodukten bekanntlich noch immer in vielen Konstellationen illegal.

In allen Fällen von Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz verteidigen Sie die Fachanwälte für Strafrecht Jens Janssen, Dr. Jan-Carl Janssen und Jan-Georg Wennekers.