Das Amtsgericht Freiburg – Schöffengericht – hatte den Angeklagten wegen Brandstiftung gem. § 306 StGB mit Urteil vom 25.07.2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahre verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte sein Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen Berufung mit dem Ziel einer Bewährungsstrafe eingelegt. Die Berufung wurde auf die Rechtsfolgen beschränkt. Das Verfahren wurde am 12.04.2023 vor der 10. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt und endete mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Hintergrund war der Brand der Werkshalle der Firma FTN Fahrzeugtechnik in Neuenburg, bei dem ein hoher Sachschaden entstand. Im Verfahren spielten neben dem hohen Schaden und der Folgen für die Firma FTN und deren Mitarbeiter/innen auch besondere persönliche Umstände des Angeklagten und eine frühe Weichenstellung im Rahmen der Verteidigung eine Rolle. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der am Anfang seiner beruflichen Existenz steht, hat erhebliche und vermutlich lebenslange Schulden, von denen er sich nicht durch eine Privatinsolvenz befreien kann. Zudem befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

 

 

Zum Sachverhalt wird ergänzend auf die Berichterstattung in der Presse verwiesen:

Badischen Zeitung v. 13. April 2023

Berufung – Neuenburger Brandstifter erwirkt vor Gericht eine geringere Strafe

Weil er im Ausbildungsbetrieb in Neuenburg Feuer gelegt hat, stand ein Azubi erneut vor Gericht. Das Amtsgericht hatte ihn 2022 zu drei Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein – mit Erfolg.

(…) „Der Staatsanwalt hielt dennoch an einer Freiheitsstrafe von drei Jahren aufgrund der Schwere der Tat fest; die Verteidigung beantragte zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, unter Umständen mit weiteren Auflagen. Dem folgte das Schöffengericht [Anmerkung: Richtig „Landgericht“]. Die Tat sei ein vereinzelter Vorfall im Leben des Angeklagten (…).“

 

 

Badischen Zeitung v. 26. Juli 2022

Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg in erster Instanz:

Amtsgericht Freiburg
Haftstrafe für Azubi wegen Brandstiftung bei Neuenburger Firma

Er legte in der Werkstatthalle seines Neuenburger Ausbildungsbetriebs Feuer. Nun ist ein 24-Jähriger vom Amtsgericht Freiburg zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Gründe sind weiterhin unklar.

 

Für Fragen und in allen Strafverfahren stehen Ihnen die Strafverteidiger Jens Janssen, Dr. Jan-Carl Janssen und Jan-Georg Wennekers gerne zur Verfügung.