Sobald Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht gestellt hat oder falls Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, gibt es die Möglichkeit hiergegen vorzugehen und Kündigungsschutzklage zu erheben. Durch die Kündigung können Sie nicht nur Ihr Arbeitsverhältnis verlieren, sondern je nach Kündigungsgrund eine Sperrfrist von der Agentur für Arbeit auferlegt bekommen
Daher gilt es Ihr Arbeitsverhältnis zu beleuchten und etwaige Schwachstellen Ihrer Kündigung zu prüfen. Je nach Art Ihres Arbeitsverhältnisses sind die Größe Ihres Betriebs, das Vorhandensein einer Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung) und Ihre persönlichen Umstände (z.B Grad der Behinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung) entscheidend.
Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung, mit der am Ende alle zufrieden sind, ob durch einen Vergleich mit Abfindung oder ein Urteil.
Für eine Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (+Dezemberabrechnung des Vorjahres)
- Kündigung
Beachten Sie bitte, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung eingereicht werden muss! Kommen Sie daher rechtzeitig zu uns!