In der Herbolzheimer Scheunenbrandserie ist das Berufungsverfahren abgeschlossen. Das Landgericht Freiburg hat entschieden: Der 20-Jährige Brandstifter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Badische Zeitung vom 23.11.2020

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In der Berufungsverhandlung war es nur noch um die Höhe der Strafe gegangen, nach dem der Staatsanwalt seine Berufung zurückgezogen und Verteidiger Jens Janssen die seines Mandanten auf das Strafmaß beschränkt hatte. Damit war der 21-Jährige wegen acht Brandstiftungen und einer versuchten Brandstiftung mit einem Gesamtschaden von 1,6 Millionen Euro rechtskräftig verurteilt. Ein Schaden, der im Einzelfall zwischen 560 000, 450 000 und 200 000 bis zu 2300 Euro erreichte. (…)