Im Auslieferungsrecht begehrt ein Staat zum Zwecke der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung die Überstellung eines Verfolgten in einen anderen Staat. Dies ist in der Praxis häufig mit Auslieferungshaft verbunden bis zur Klärung der Frage, ob die Auslieferung zulässig ist.
Gegen eine Auslieferung können verschiedene Gründe sprechen, die vom jeweiligen Verfahren und dem Staat, der die Auslieferung begehrt, abhängen. Zur Klärung dieser Fragen sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der über vertiefte Kenntnisse im Auslieferungsrecht verfügt. Grundsätzlich ist das „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ anwendbar.
Zu den Grenzen der Rechtshilfe zählt insb. § 73 IRG – Grenzen der Rechtshilfe:
„Die Leistung von Rechtshilfe sowie die Datenübermittlung ohne Ersuchen ist unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. Bei Ersuchen nach dem Achten, Neunten, Zehnten und Dreizehnten Teil ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn die Erledigung zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde.“
Wir verteidigen bei Vorliegen eines (Europäischen) Haftbefehls / European Arrest Warrent und (internationalen) Fahndungen. Die Ausschreibung einer Person zur Festnahme kann dabei national oder grenzüberschreitend erfolgen (§§ 131 ff. StPO).
Besonderheiten bei Auslieferungsersuchen aus dem Vereinigten Königreich (UK)
In Fällen von Auslieferungsersuchen aus dem Vereinigten Königreich (UK) gilt seit dem BREXIT das umfangreiche „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits“ (TCA-Abkommen), das unter diesem Link eingesehen werden kann.
Wir verteidigen im Auslieferungsrecht, bilden uns ständig fort und setzen uns effektiv für Ihre Rechte ein.
Die Rechtsanwälte Dr. Jan-Carl Janssen, Jens Janssen und Jan-Georg Wennekers beraten und verteidigen Sie in allen auslieferungsrechtlichen Fällen.
Vgl. insoweit auch
- Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen spricht auf dem internationalen Seminar zum Auslieferungsrecht (24.-25. Juni 2024) am Lago d’Iseo (Italien) zu den Grenzen der Rechtshilfe im Hinblick auf § 73 IRG
- Janssen, J. (2023): Auslieferung an das Vereinigte Königreich: Haftbedingungen, Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2023, 301 OAus 1/23, StV 2023 Heft 10 S. 684 – 689)
- The Guardian v. 05.09.2023: Germany refuses to extradite man to UK over concerns about British jail conditions
- Court in Karlsruhe decides against extradition of Albanian man ‘in view of the state of the British prison system’
- (…) „His defence lawyer, Jan-Carl Janssen had studied in Glasgow and had written a thesis that looked at UK prison conditions. In court, Janssen cited his research about chronic overcrowding, staff shortages and violence among inmates in British prisons. On the back of this evidence, the German court sought reassurances on two occasions from the UK authorities about prison conditions there“ (…).
- Auslieferungsrecht (IRG): Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Serbien – Beschluss des OLG Karlsruhe v. 22. April 2021: Die Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Serbien ist unzulässig, wenn eine Verurteilung auf einem durch Folter erpressten Geständnis beruht.