Fachanwalt für Strafrecht Michael Moos

ab 1.1.2017 in Bürogemeinschaft mit Anwaltsbüro im Hegarhaus

Profil

  • Rechtsanwalt seit 1974
  • Fachanwalt für Strafrecht

Anwaltstätigkeit

Strafrecht

Vertretung in allen Strafrechts- und Strafvollstreckungsverfahren mit Schwerpunkt in Kapitalstrafsachen, Betäubungsmittelrecht, Jugend- und Ausländerstrafsachen. Verteidigung vor dem BGH, zahlreichen Oberlandesgerichten, Land- und Amtsgerichten in verschiedenen Bundesländern.

Das Magazin „FOCUS“ zählt RA Moos zu den „Top-Anwälten“ im Bereich Strafrecht (FOCUS Spezial, 2015, 2016, 2017, 2018).

 

Sonstiges

Rechtsanwalt Michael Moos

Kontakt

Rechtsanwalt Moos
spricht Englisch, Französisch und Italienisch (Verständigung)

Mail: moos@hegarhaus.de

Kontakt Sekretariat

Tel. 0761 / 38792-0
Fax: 0761 / 28 00 24

Berufsverständnis

Zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich wie viele Kolleginnen und Kollegen in verschiedenen Rechtsgebieten betätigt. Sehr schnell habe ich festgestellt, dass mich die Arbeit als Strafverteidiger zwar sehr stark in Anspruch nimmt, mich aber auch mehr als andere Gebiete interessiert. Anderen Menschen in oft schwierigen Lebenssituationen beizustehen, ist nach wie vor der entscheidende Antrieb für mich als Strafverteidiger. Oft bin ich dann der wichtigste Ansprechpartner und manchmal die einzige Kontaktperson des Mandanten / der Mandantin. Von einem Tag zum anderen wurden diese zum / zur Beschuldigten oder Angeklagten und sehen sich einer Übermacht von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegenüber. In dieser Situation dafür zu kämpfen, dass die Rechte meines Mandanten / meiner Mandantin gewahrt werden, mit ihm / ihr den jeweils passenden Weg der Verteidigung gemeinsam zu finden, das ist dann meine Aufgabe, die ich gerne wahrnehme. Meine langjährige Berufserfahrung und meine laufende Fortbildung als Fachanwalt für Strafrecht sind die Grundlage, um für den Mandanten / die Mandantin die bestmögliche Lösung zu finden.

 

Rede anlässlich der 50 Jahre bestehenden Anwaltszulassung vom 28.6.2024

 

Badische Zeitung v. 12. Juli 2019:

Freiburger Stadtrat Michael Moos erringt Teilerfolg gegen Verfassungsschutz

 

Hochhausbrand: Freiburger Gericht spricht Angeklagten frei
(Artikel in der Badischen Zeitung vom 10.3.2016)