Fachanwältin für Familienrecht Maria Viethen, Erbrecht
Profil
- Rechtsanwältin seit 1982
- Fachanwältin für Familienrecht seit 2000
- Fachanwältin für Erbrecht seit 2006
- vereidigte Buchprüferin in selbständiger Praxis von 1989 bis 2016
Anwaltstätigkeit
Familienrecht
- Vertretung von Frauen und Männern auf sämtlichen Gebieten des Familienrechts, insbesondere Unterhaltsrecht und Vermögensauseinandersetzungen
- Gestaltung von Eheverträgen
- Grundstücksrecht. Aufgrund der Ausbildung als vereidigte Buchprüferin mit besonderem Schwerpunkt Selbständige/Gewerbetreibende.
Erbrecht
- Gestaltung von Testamenten
- Vermögensübertragung vor dem Erbfall
- Nachlassauseinandersetzung
Mitgliedschaften
Sonstiges
- Stadträtin in Freiburg seit 1994
- Rechtsanwältin Viethen wurde vom Magazin „FOCUS“ viermal in die Liste der 100 besten deutschen Familienrechtsanwälte aufgenommen, zuletzt 2016.
Kontakt
Rechtsanwältin Viethen
spricht Englisch und Französisch (Verständigung)
Mail: viethen@hegarhaus.de
Assistentin
Sevim Akay
(Rechtsfachwirtin, Büroleiterin),
Mitglied im Prüfungsausschuss der RA-Kammer
spricht Türkisch und Englisch
Tel. 0761 / 38792-12
Mail: akay@hegarhaus.de
Fax: 0761 / 28 00 24
Berufsverständnis
Rechtsprechung und Gesetz markieren den aktuellen Stand der gesellschaftlichen Auseinandersetzung in den betreffenden Rechtsgebieten. Dies gilt im besonderen Ausmaß für das Familienrecht; dort spiegelt sich die jeweils herrschende gesellschaftliche Auffassung über das Rollenverständnis von Mann und Frau und darüber, was eine gerechte Teilhabe an den emotionalen und finanziellen Werten der (ehelichen) Lebensgemeinschaft bzw. der Familie ist.
Das grobe Gerüst der gesetzlichen Vorschriften wird ausgefüllt und ergänzt durch eine kaum noch übersehbare Flut von obergerichtlichen Urteilen. In diesem Dickicht benötigt die Mandantin oder der Mandant Betreuung durch eine engagierte und erfahrene Rechtsanwältin. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Trennung und Ehescheidung oder die Auseinandersetzung um die elterliche Sorge immer Lebenssachverhalte betreffen, die stark emotional besetzt sind. Der oder die Betroffene läuft Gefahr, wichtige Weichenstellungen für die eigene Zukunft oder die Zukunft seiner / ihrer Kinder zu übersehen.
Hatte ich zunächst gedacht, mit der Ausdehnung meiner Tätigkeit auf das Erbrecht in ein ruhigeres Fahrwasser zu gelangen, so stellte sich dies bald als Täuschung heraus. Wahrscheinlich wünschen alle Erblasser, dass ihre Erben sich nicht über den Nachlass streiten, sondern sich vertragen und den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen. Auch die Auseinandersetzung um den Nachlass wird jedoch oft sehr emotional geführt. Lange vergessene Kränkungen leben wieder auf, die Aufarbeitung von Ereignissen, die viele Jahre vergangen sind, birgt besondere Schwierigkeiten. Auch die Gestaltung des eigenen Testaments ist oft nicht einfach: viele Szenarien über die zukünftige Entwicklung – etwa auch einer eigenen Firma – müssen erwogen und bedacht werden. Das deutsche Erbrecht ist extrem komplex. Für eine Anwältin ist das Erbrecht mindestens ebenso spannend wie das Familienrecht; eine engagierte Vertretung der Mandantin oder des Mandanten ist mindestens ebenso aufwendig.
Grundzüge meiner Berufsausübung:
Ich vertrete Frauen und Männer. Im Vordergrund der Mandantenbetreuung steht das Schicksal der betroffenen Kinder. Eine gute Familienrechtlerin versucht, den Eltern zu helfen, neben ihren eigenen Verletzungen durch die Trennungsgeschichte auch die Interessen ihrer Kinder zu sehen.
Daneben stellt eine Scheidung zumeist auch entscheidende Weichen für die finanzielle Zukunft der Eheleute: Dort entscheidet sich, wie das erarbeitete Vermögen aufzuteilen ist, ob und ggfs. wie lange Unterhalt beansprucht werden kann. Professionelle Mandatsführung heißt dabei: die Mandantin oder den Mandanten in einer schwierigen emotionalen Situation annehmen und begleiten, gleichzeitig aber auch Verantwortung zu übernehmen für die wirtschaftliche Situation und ihre Fortentwicklung. Gleiches gilt für Menschen, die ihr Testament gestalten wollen oder bei der Auseinandersetzung über den Nachlass eines Verstorbenen in frühere Konflikte verstrickt sind. Es gilt, eine tragfähige Lösung für die eigene Mandantin oder den eigenen Mandanten zu entwickeln, nach Möglichkeit ohne Schärfe, erforderlichenfalls jedoch auch mit der notwendigen Entschiedenheit und Durchsetzungskraft.
Ich liebe meinen Beruf. Stolz bin ich darauf, dass ich in der Zeitschrift »Focus« bei der Ermittlung der besten Rechtsanwälte in der Bundesrepublik dreimal als einer der beiden in Freiburg ausgewählten Familienrechtler genannt worden bin. Und es freut mich, wenn ich erfahre, dass meine Liebe zum Anwaltsberuf und meine Haltung den Mandanten und Mandantinnen gegenüber verstanden und geschätzt werden – auch wenn ich nicht immer das Ergebnis erzielen kann, was diese sich vielleicht ursprünglich erträumt haben.