Vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Raubes, § 249 StGB wurde unser Mandant am 02.11.2021 durch das Amtsgericht Freiburg auf Antrag von Rechtsanwalt Wennekers freigesprochen. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafe gefordert.

Die ursprünglichen Behauptungen des Belastungszeugen hielten einer kritischen Überprüfung in der Hauptverhandlung nicht stand. Dies insbesondere in Bezug auf den Inhalt einiger Chatnachrichten, die von Polizei und Anklagebehörde nicht richtig eingeordnet wurden, da dort die verwendeten jugendsprachlichen Begriffe offensichtlich nicht verstanden worden waren. Die Bedeutung wurde durch den Verteidiger in das Verfahren eingeführt – die ohnehin schon angegriffene Glaubwürdigkeit der belastenden Angaben zerfiel in der Folge vollends.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass in den äußerst umfangreichen Gesprächsprotokollen von Messengern, Chats, Telefongesprächen (aktuell insbesondere auch denen von Kryptohandys wie Encrochat oder SkyECC), die in fast allen Verfahrensakten zu finden sind und die oftmals eine erdrückende Beweislast produzieren können, auch gute Verteidigungsansätze versteckt liegen können. Dies erfordert aber einerseits sehr aufmerksames Lesen der Akten und andererseits ein echtes Interesse an den zugrundeliegenden Lebenssachverhalten.

 

Beides sind wichtige Grundlagen der Tätigkeit Ihrer Strafverteidiger Jens Janssen, Dr. Jan-Carl Janssen und Jan-Georg Wennekers, die Sie in allen strafrechtlichen Fragen unter 0761–38792-12 erreichen.