Seit dem 15.10.2021 ist die „Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen“ in Kraft.
Angesichts der anstehenden Betriebsratswahlen ist die geänderte Wahlordnung für Betriebsräte und den Wahlvorstand von hoher praktischer Relevanz.
Die neue Wahlordnung bringt einige Änderungen mit sich, die es nun zu beachten gilt. Durch die neue Wahlordnung soll insbesondere die Vorbereitung der Wahlen für die Wahlvorstände vereinfacht und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht werden, unter anderem durch folgende Änderungen:
- Möglichkeit digitale Sitzungen des Wahlvorstands per Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen
- Berichtigung der Wählerliste noch am Tag der Wahl möglich
- Erweiterte Pflicht zur Bekanntmachung des Wahlausschreibens auch gegenüber abwesenden Wahlberechtigten
- Versenden von Wahlunterlagen bei langfristig abwesenden Wahlberechtigten
- Wegfall der Wahlumschläge bei Präsenzwahlen
- Festlegung des Zeitpunkts für die Bearbeitung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen
- Möglichkeit der Festlegung von Uhrzeiten bei Fristen
Alle Änderungen finden Sie in der neuen Wahlordnung.