Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Ihnen der Erhalt einer solchen droht, sollten Sie die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten kennen.Zunächst gelten für die Erteilung einer Abmahnung keine Fristen, d.h. eine Abmahnung kann auch lange nach dem Pflichtverstoß erfolgen. Die Abmahnung wird in die Personalakte aufgenommen. Ob die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder eine Gegendarstellung sinnvoll ist und wie Sie diese formulieren, können wir in einem Beratungsgespräch beleuchten.
Für eine Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnung der letzten 3 Monate (plus Dezemberabrechnung des Vorjahres)