Vom 01.03 bis 03.03.2024 fand in Hamburg der 45. Strafverteidigertag statt. Das Anwaltsbüro im Hegarhaus war mit den fünf StrafverteidigerInnen Michael Moos, Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers, Dr. Jan-Carl Janssen und Katharina Ebert vor Ort und nahm an Arbeitsgruppen zu verschiedenen aktuellen Themen teil.

Der Strafverteidigertag ist nicht nur die größte Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Strafrecht, er ist auch stets ein Ort lebhafter rechtspolitischer Diskussion. Auch dieses Jahr mündete diese in Thesen und Forderungen der Schlusserklärung.

Der Strafverteidigertag fordert wie schon seit vielen Jahrzehnten die vollständige Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Der außerhalb von Fachkreisen fast gänzlich unbekannte Umstand, dass selbst in Schwurgerichtsverfahren, also Gerichtsprozessen wegen Mordes oder Totschlags das von Zeugen und anderen Beteiligten gesprochene Wort nicht dokumentiert wird, ist durch keine legitimen Argumente zu verteidigen. Angesichts der technischen Möglichkeiten der automatisierten Transkription gesprochenen Wortes ist eine Regelung, wie die Bundesregierung sie anstrebt überfällig.

Wir haben u.a. an der Arbeitsgruppe zum Auslieferungsrecht teilgenommen, in der auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe,  Beschluss vom 10.03.2023 – 301 OAus 1/23), das die Auslieferung eines Verfolgten nach Großbritannien für derzeit unzulässig erklärt hatte, thematisiert wurde.

Auch zu Fragen des Einsatzes Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation gab es seit der von uns geführten Revision (BGH, Urteil v. 16.12.2021 – 1 StR 197/21) weitere Entwicklungen zu berichten, die sich in Thesen und Ergebnissen des 45. Strafverteidigertages finden.

 

Vgl. auch

 

Wir hoffen, dass bis zum 46. Strafverteidigertag 2025 in Heidelberg in dieser Sache endlich Fortschritt zu vermelden ist.