Ihre Anwältinnen und Anwälte für Beamtenrecht
Wir beraten und vertreten im Beamtenrecht außergerichtlich und gerichtlich, u.a. wegen Einstellung, Beförderung, Versetzung, Dienstunfähigkeit, Zurruhesetzung, Ruhestand, Entlassung, dienstlicher Beurteilung, Dienstunfall sowie im Disziplinarrecht.
- Focusauszeichnung „Deutschlands Top-Anwälte“
- Seit 1994 als Sozietät im Hegarhaus tätig
- Deutsch, Englisch, Französisch
Das Beamtenrecht
Das Beamtenrecht umfasst die Dienstverhältnisse der Beamten zu ihren Dienstherren.
Es handelt sich um eine dem Arbeitsrecht ähnliche, jedoch formal dem Verwaltungsrecht zugeordnete Materie, die Spezialwissen erfordert. Zu unterscheiden sind Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte, für welche grundsätzlich unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Geprägt wird dieses Rechtsgebiet durch die Grundsätze des Berufsbeamtentums, auf die Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verweist. Hierzu gehören u.a. die Ausgestaltung als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das Lebenszeitprinzip, das Laufbahnprinzip, das Leistungsprinzip, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und das Neutralitätsprinzip.
Als Beamter /Beamtin beraten und vertreten wir Sie u.a. bei
- Einstellung
- Beförderung
- dienstlicher Beurteilung
- Versetzung/ Abordnung
- Klärung der Dienstfähigkeit
- Disziplinarverfahren
- Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Eintritt in den Ruhestand