Kommt die Legalisierung von Cannabis?
Schon im Jahre 2013 hatten 120 deutsche StrafrechtslehrerInnen gefordert, dass der Staat die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen darf und es deshalb notwendig sei, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen. Bürger würden Opfer der Beschaffungskriminalität, jedes Jahr würden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.
Die Strafjustiz hat auch den sogenannten Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 – 2 BvL 43/92, 2 BvL 51/92, 2 BvL 63/92, 2 BvL 64/92, 2 BvL 70/92, 2 BvL 80/92, 2 BvR 2031/92) nie richtig umgesetzt.
Es hat lange Zeit gedauert, bis die sinnvollen Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts und der StrafrechtslehrerInnen bei den höchsten deutschen Gerichten angekommen sind. Jetzt fordert erstmals ein amtierender Richter eines Strafsenats beim Bundesgerichtshof, eine Expertenkommission einzusetzen und Cannabis zu entkriminalisieren (Kommentar von BGH-Richter Andreas MosbacheriIn: Legal Tribune Online, 15.10.2021, https://www.lto.de/persistent/a_id/46364/ (Abruf am 10.11.2021 ).
Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Anwaltsbüro im Hegarhaus begrüßen diese Entwicklung.