Wir weisen auf die Neuregelung des § 184b Abs. 5 S. 2 StGB (und § 110d StPO) hin, der durch das 57. Strafrechtsänderungsgesetz vom 3.3.2020 eingeführt wurde. Ermittlungsbehörden können inbs. bei Kinderpornografie-Foren im Darknet zur Aufrechterhaltung der Tarnung selbst unter engen Voraussetzungen virtuell hergestellte Kinderpornografie posten. User sind häufig unter Nutzung des TOR-Netzwerkes weitgehend anonym, so dass der Gesetzgeber nun insb. bei § 184b Abs. 5 S. 2 StPO eine Neuregelung getroffen hat.
Kaum ein Bereich des Strafrechts ist so umstritten wie die Verteidigung von Sexualstraftätern. Wir verteidigen in diesen Verfahren mit Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Sensibilität und unter absoluter Beachtung der gesetzlichen Schweigepflicht. Für uns als Verteidiger gilt: Wir verteidigen den Täter und nicht die Tat. Weiterlesen.
Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.