Zum 1.1.2021 wird das Kindergeld um 15 € erhöht, dies wurde vom Bundestag am 29.10.2020 durch das »2. Familienentlastungsgesetz« beschlossen. Das Kindergeld wird danach 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € ab dem vierten Kind betragen.
Auch der Kinderzuschlag wird zum 1.1.2021 deutlich erhöht: er steigt von 185 € um 20 € auf bis zu 205 € pro Monat und Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Diese Familienleistung zusätzlich zum Kindergeld bezahlt. Außerdem werden die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Schülerfahrkarten, kostenloses Mittagessen, kostenlose Nachhilfe, Zuschuss für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten).
Bezüglich des Kinderzuschlag wurde die erleichterte Vermögensprüfung bis 31.12.2020 verlängert (Notfall-Kinderzuschlag).
Auch der Unterhaltsvorschuss steigt ab Januar 2021 aufgrund der höheren Festlegung des Existenzminimums gemäß der Kindesunterhaltsverordnung. In der Folge steigt für Kinder alleinerziehende Elternteile der Unterhaltsvorschuss ab Januar 2021 um 9 € bis 16 €. Kinder unter 6 Jahren erhalten dann monatlich bis zu 174 €, Kinder von 6-11 Jahren bis zu 232 € und Jugendliche von 12-17 Jahren bis zu 309 €.
Quelle: BMFSFJ online vom 30.10.2020