Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber möchte sich von Ihnen trennen oder sie möchten selbst das Unternehmen verlassen? In diesen Fällen wird oft ein Aufhebungsvertrag thematisiert bzw. Ihnen vorgelegt. Legt Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, möchte er in der Regel die rechtlichen Unsicherheiten vermeiden, die mit betriebsbedingten Kündigungen einhergehen. Einen solchen Aufhebungsvertrag sollten Sie niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung unterzeichnen, da in der Regel jegliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Aufhebungsvertrag abgegolten sind. Wenn Sie selbst das Unternehmen verlassen möchten, kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel die Kündigungsfrist verkürzen möchten.

In jedem Fall sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie als Arbeitnehmer/in bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine 3-monatige Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit riskieren.

Für eine Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnung der letzten 3 Monate (plus Dezemberabrechnung des Vorjahres)
  • Aufhebungsvertrag