Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wurden.
Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt (Rechtsanwalt Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen) auf, wenn die Gefahr besteht, dass durch Ihre Angaben Ermittlungen gegen Sie oder Angehörige ausgelöst werden.