Jugendkriminalität ist in der Regel ein punktuelles oder temporäres Ereignis, es handelt sich quantitativ und qualitativ betrachtet schwerpunktmäßig – oftmals aber nicht nur – um Bagatellkriminalität aus dem Bereich Körperverletzung-, Eigentumsdelikte und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das Jugendstrafrecht ist kein eigenes strafrechtliches Rechtsgebiet in dem Sinne, das für junge Straftäter andere Verbote gelten würden als für Ältere. Der Begriff umschreibt die besonderen Sanktionen (Strafen etc.) sowie das besondere Strafprozessrecht, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt sind.
Anwendungsbereich
Jugendstrafrecht findet Anwendung auf Jugendliche (14 bis 17-Jährige), sowie auf Heranwachsende (18 bis 20-Jährige). Vor ihrem 14. Geburtstag gelten Kinder in Deutschland als strafunmündig und können nicht strafrechtlich für ihre Taten verantwortlich gemacht werden. Ab dem 21. Geburtstag gilt immer das Erwachsenenstrafrecht. Maßgeblich ist gem. § 1 Abs. 2 JGG das Alter zum Zeitpunkt der Tat.
Große Bandbreite an Sanktionen
Das Jugendstrafrecht kennt eine große Bandbreite an Sanktionen – neben Jugendstrafe, Jugendarrest, Freizeitarrest gibt es die Möglichkeit von Weisungen wie etwa zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, der Erbringung von Arbeitsstunden oder Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
Da das Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung von Straftätern in den Vordergrund stellt ist es in vielerlei Hinsicht flexibler als das Erwachsenenstrafrecht. Eine Verurteilung „nur“ nach Jugendstrafrecht ist daher für Heranwachsende regelmäßig ein erstrebenswertes Ziel in Strafverfahren. Worauf es ankommt, um dieses Ziel zu erreichen, ist Gegenstand der Beratung durch den Strafverteidiger im Jugendstrafrecht.
Mit den Rechtsanwälten Dr. Jan-Carl Janssen, Jan-Georg Wennekers und Jens Janssen haben Sie kompetente Ansprechpartner in allen Fällen des Jugendstrafrechts.
Für Eltern von jugendlichen Beschuldigten sind Strafverfahren oft sehr beunruhigend. Auch zu den Fragen, was zu beachten ist, um die weitere zukünftige Lebensplanung möglichst wenig zu beeinträchtigen, beraten wir Sie gerne.
- Am 14.10.2020 ist der Beitrag „Besonderheiten des Jugendstrafrechts – Aktuelle Entwicklungen und Reformen“ von Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen in der Zeitschrift „Juristische Arbeitsblätter“ 11 (2020), S. 854-858 erschienen.