Mittwoch, 3. Juli 2019,
18:00 Uhr, „Hotel Silber“,
Dorotheenstraße 10, 70173 Stuttgart.

 

In der öffentlichen Diskussion wird derzeit häufig der „Rechtsstaat“ zitiert, gerade auch wenn es um die Verschärfung von (Straf)Gesetzen und deren konsequente Anwendung geht. Besonders der „Kampf gegen den Terrorismus“ und gegen die „Feinde“ der freiheitlich-demokratischen Ordnung führten in jüngster Zeit immer wieder zu Änderungen im Strafrecht und zur Kriminalisierung von „Vorfeldhandlungen“. Die strafrechtliche Verfolgung von Vorbereitungs- und Organisationsdelikten beschäftigt mittlerweile die Ermittler ganz erheblich. All diese Entwicklungen werfen Fragen auf zum Verhältnis von „Staatsschutz“ und „Rechtsstaat“: Wie steht es um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit? Bekommt das Strafrecht zunehmend präventive Aufgaben? Wie schützt sich ein den Freiheitsgrundrechten verpflichteter Staat? Wieviel und welches Staatsschutzstrafrecht braucht die wehrhafte Demokratie? Welche Rolle spielen dabei verdeckt arbeitende Sicherheitsbehörden und funktioniert deren Kontrolle?

Es diskutieren:

  • Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen, Stuttgart
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Ignor, Berlin
    Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Rechtsanwalt Michael Moos, Freiburg
    Vorstandsmitglied der baden-württembergischen Strafverteidigervereinigung
  • Moderation: Dr. Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent, Freiburg

Diese Fragen im „Hotel Silber“ zu diskutieren, liegt nahe: Nicht nur dass sich an dessen neugestalteter Fassade u. a. das Schlagwort „Staatsschutz“ findet, die Ausstellung zeigt das Entstehen einer „Politischen Polizei“ Anfang des 20. Jahrhunderts mit der Aufgabe, potentiell staatsfeindliche Vereine, Parteien und Personen zu überwachen, und sie dokumentiert die Umformung dieser „Politischen Polizei“ zu einem aggressiv-offensiven und vor allem präventiven Machtinstrument der NS-Diktatur und einem Akteur bei deren Verbrechen.

Die Podiumsdiskussion ist Teil des Begleitprogramms „Nachdenken über den Rechtsstaat“ zur neuen ständigen Ausstellung „NS-Justiz in Stuttgart“ im Landgericht Stuttgart als Kooperation des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, des Landgerichts und Oberlandesgerichts Stuttgart. Die Veranstaltungsreihe will nicht nur die Geschichte der NS-Justiz beleuchten, sondern auch den Umgang mit ihr in der Nachkriegszeit und aktuelle Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats reflektieren. Sie soll den Dialog über die Geschichte und Verantwortung der Justiz fördern, um einen Beitrag zum Selbstverständnis unserer Justiz heute und ihrer besonderen Stellung im Staatsgefüge zu leisten.