Die Düsseldorfer Tabelle wird im Familienrecht als Grundlage für die Berechnung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern genutzt.
Zum 1. Januar sind ihre Sätze angepasst worden, wodurch der Unterhaltsbetrag je nach Einstufung und Alter des Kindes um einen Betrag von zwischen 15 Euro und 34 Euro pro Monat steigt.
Die Änderung ist bei aktuellen Titulierungen und Unterhaltsberechnungen zu berücksichtigen.
Auch schon bestehende sog. dynamische Titel, die sich automatisch an Veränderungen der Tabelle anpassen, profitieren von der Erhöhung. Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner sollten prüfen, ob ab dem 01.01.2020 die korrekten Zahlungen geleistet werden.
Die neue Tabelle können Sie hier einsehen.
Bei Fragen zum Kindesunterhalt stehen wir gerne zur Verfügung.