Vor der Bundestagswahl 2025 hatten die CDU und ihr Kanzlerkandidat Friedrich Merz lautstark angekündigt: „Kiffen verboten“. Wie wir in einem gesonderten Beitrag berichtet haben, sollte das Konsumcannabisgesetz und damit die teilweise Legalisierung rückgängig gemacht werden.

In den Koalitionsgesprächen zwischen Union und SPD soll das Thema nun aber keinen besonderen Stellenwert haben. Es gilt als wahrscheinlich, dass der derzeitige Stand zunächst beibehalten wird, wie verschiedene Medien, unter anderem die Legal Tribune Online (LTO) am 3.3.2025 berichten.

Leider kann aber auch mit diesem Zwischenstand noch keine dauerhafte Entwarnung zur Frage gegeben werden, ob die (Teil)-Legalisierung von Marihuana bleibt.

Denn das Konsumcannabisgesetz sieht einen Evaluationsprozess vor, mit dem überprüft werden soll, ob das Ziel der Entlastung der Justiz und gleichzeitig ein effektiver Jugendschutz eingehalten werden können. Der erste Evaluationsbericht soll voraussichtlich im Oktober 2025 erscheinen. Von den Ergebnissen dürfte abhängen, ob die Regelungen wie derzeit erhalten bleiben, oder aber größere Änderungen kommen werden.

Wir werden die Entwicklungen weiter verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.

Zu allen Fragen des Konsumcannabisgesetz und bei Strafverfahren wegen Verstößen gegen das BtMG beraten und vertreten Sie die Fachanwälte für Strafrecht Jan-Georg Wennekers, Dr. Jan-Carl Janssen und Jens Janssen.