Wie in jedem Jahr seit Bestehen des Strafverteidigertags sind die Strafverteidiger aus unserem Büro bei dieser mittlerweile größten Fortbildung für Fachanwälte für Strafrecht dabei.
Der Strafverteidigertag diskutiert aktuelle rechtspolitische und fachliche Fragen. In diesem Jahr stehen unter anderem das noch immer neue Konsumcannabisgesetz, Neuigkeiten zum Recht der Beweisanträge, die Frage der Reformbedürftigkeit der Abgrenzung von Mord und Totschlag (§§ 211, 212 StGB) über die sogenannten Mordmerkmale, aber auch Fragen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (AI/KI) im Bereich der Strafverfolgung und bei Gerichten auf dem Programm der verschiedenen Arbeitsgruppen.
Der Strafverteidigertag 2025 steht dabei unter dem Motto „die Härte des Rechtsstaats“. In Zeiten großer gesellschaftlicher Verunsicherung angesichts globaler Bedrohungen ist leider die fortgesetzte Tendenz zu einer symbolpolitischen Aufladung des Strafrechts zu beobachten. Durch Aktionismus und ausufernd hohe gesetzliche Strafrahmen soll der Eindruck von Kontrolle eines Im-Griff-Habens vermittelt werden. Auf jede Meldung von öffentlichkeitswirksamen Straftaten wird aus der Politik floskelhaft gefordert, nun müsse mit „der Härte des Rechtsstaats“ reagiert werden. Ein guter Rechtsstaat sollte aber weniger für „Härte“ als für Sorgfalt und Gerechtigkeit stehen.
In solchen Zeiten aktiv für bürgerliche Freiheiten einzutreten ist Aufgabe aktiver Strafverteidigung wie sie unserem Selbstverständnis entspricht.
In allen Strafverfahren verteidigen Sie die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jan-Carl Janssen, Jens Janssen und Jan-Georg Wennekers.