Unserem Mandanten wurde die unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gem. §§ 1 Abs. 1 i.V.m. Anlage III BtMG, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 52 StGB) vorgeworfen. Die Verteidigung wurde von Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen übernommen. Der Angeklagte wurde 25.03.2021 durch das Amtsgericht Freiburg – Schöffengericht – aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten vorgeworfen mit seinem Fahrzeug von Frankreich kommend Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in das Bundesgebiet eingeführt zu haben. Die Betäubungsmittel konnten sichergestellt werden. Der Angeklagte war im Rahmen der Kontrollmaßnahme vor den Ermittlungsbehörden zunächst geflüchtet. In der Hauptverhandlung wurde für den Angeklagten eine umfangreiche Erklärung zu den den persönlichen Verhältnissen und dem Tatvorwurf abgegeben sowie die Vernehmung zahlreicher (Auslands-)Zeugen beantragt. Das Schöffengericht gelangte in der Folge zu der Überzeugung, dass der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freizusprechen war.
Die Verteidigung im Betäubungsmittelrecht zählt seit vielen Jahren zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit.
§ 30 BtMG lautet:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
2.
im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,
3.
Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder
4.
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Rechtsanwälte Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen sind für Sie unter 0761-38792-12 erreichbar.