Eine vorläufige Festnahme und Verhaftung (Haftbefehl gem. §§ 112 ff StPO) stellen einen massiven Eingriff in Ihr Freiheitsrecht dar. Dennoch sollten Sie Ruhe bewahren und sich der vorläufigen Festnahme und Verhaftung nicht widersetzen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht.

 

Keine Angaben zur Sache

Häufig versucht die Polizei Sie dazu zu bewegen, Angaben zur Sache zu machen. Dabei wird Ihnen möglicherweise suggeriert, es sei für Sie günstig etwas zu den Vorwürfen zu sagen oder die Vorwürfe auszuräumen. Die Beurteilung dieser Frage ist jedoch ohne Kenntnis der Akten schwierig, so dass Sie keinerlei Angaben machen sollten. Nur so kann verhindert werden, dass Sie durch eigene Angaben Ihre Situation verschlechtern. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt auf (Rechtsanwalt Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen).

 

Keine freiwillige Speichel-, Urin- oder Haarprobe, keine Herausgabe von Kennwörtern

Geben Sie keine freiwillige Speichel-, Urin- oder Haarprobe ab. Diese können für eine DNA-Analyse oder den Nachweis von Betäubungsmitteln verwendet werden. Geben Sie auch keine Entsperrcodes, PINs oder Passwörter für Ihr Mobiltelefon, Computer oder andere Geräte heraus, unterschreiben Sie zunächst einmal nichts!

In strafrechtlichen Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter 0761 / 38792-16 (Ihr Anruf wird auf einen Mobilfunkanschluss umgeleitet) oder schreiben eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Aufenthaltsort und Ihrer Telefonnummer an: notfall@hegarhaus.de – wir melden uns umgehend bei Ihnen.